Abs.

Absatz

Behörden

Definition

Die Abkürzung „Abs." steht im juristischen Kontext für „Absatz" und bezeichnet einen nummerierten Abschnitt innerhalb eines Paragraphen eines Gesetzes oder einer Verordnung. Absätze gliedern den Inhalt eines Paragraphen in thematisch zusammenhängende Regelungen. Die Zitierweise mit „Abs." ist in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis allgemein gebräuchlich.