AFG

Arbeitsförderungsgesetz

Behörden

Definition

Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) war ein deutsches Bundesgesetz, das die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (heute Bundesagentur für Arbeit) bei der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Förderung beruflicher Bildung regelte. Es wurde 1969 verabschiedet und 1998 durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) abgelöst. Das AFG legte den Grundstein für die aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland.

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