ArbN, AN
Arbeitnehmer
Definition
Arbeitnehmer. Der Begriff "ArbN" oder "AN" bezeichnet eine natürliche Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages in einem Dienstverhältnis steht und weisungsgebundene Arbeit für einen Arbeitgeber leistet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, und erhält im Gegenzug eine Vergütung. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sind im Arbeitsrecht umfassend geregelt, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).