ArbNErfG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Definition
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Der Arbeitgeber kann Diensterfindungen in Anspruch nehmen und erhält damit die Verwertungsrechte, muss dem Erfinder jedoch eine angemessene Vergütung zahlen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen.