Az., AZ
Aktenzeichen
Definition
Behördliches oder gerichtliches Ordnungsmerkmal zur eindeutigen Identifikation eines Vorgangs oder einer Akte. Jedes Verfahren bei Gerichten und Behörden erhält ein einzigartiges Aktenzeichen.
Aktenzeichen
Behördliches oder gerichtliches Ordnungsmerkmal zur eindeutigen Identifikation eines Vorgangs oder einer Akte. Jedes Verfahren bei Gerichten und Behörden erhält ein einzigartiges Aktenzeichen.