BEG

Bundesentschädigungsgesetz

Behörden

Definition

Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung regelt. Es wurde 1953 verabschiedet und bildet die rechtliche Grundlage für Wiedergutmachungsleistungen an Personen, die aufgrund ihrer Rasse, ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung vom NS-Regime verfolgt wurden.

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