BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Behörden

Definition

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das zentrale deutsche Umweltschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es regelt die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen, Verkehrsimmissionen und enthält Vorgaben zur Luftqualität. Zahlreiche Verordnungen (BImSchV) konkretisieren die Anforderungen des Gesetzes.