GdB

Grad der Behinderung (nach SGB IX)

Behörden

Definition

Der GdB (Grad der Behinderung) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt und dient als Grundlage für die Gewährung von Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.

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