HR

Handelsregister

Behörden

Definition

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird und wesentliche Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften enthält. Es gliedert sich in Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).

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