i.V.m.
in Verbindung mit
Definition
Juristische Verknüpfungsformel, die Bezüge zwischen Rechtsnormen herstellt. Wird verwendet, um anzuzeigen, dass eine Regelung nur zusammen mit einer anderen Vorschrift angewendet werden darf.
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Juristische Verknüpfungsformel, die Bezüge zwischen Rechtsnormen herstellt. Wird verwendet, um anzuzeigen, dass eine Regelung nur zusammen mit einer anderen Vorschrift angewendet werden darf.