SE

Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft; Gründung seit 8.10.2004 möglich)

Behörden

Definition

Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft, die auf EU-Verordnung basiert. Die SE ermöglicht es Unternehmen, ihren Sitz innerhalb der EU zu verlegen und eine einheitliche Organisationsstruktur zu nutzen.

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