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Solidaritätszuschlag

Behörden

Definition

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland, die 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurde. Seit 2021 wird er für die meisten Steuerpflichtigen nicht mehr erhoben und fällt nur noch bei höheren Einkommen an.