VSt

Vorsteuer

Behörden

Definition

Die Vorsteuer (VSt) ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an seine Lieferanten zahlt. Sie kann beim Finanzamt als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und wird mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnet.

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