abP

allgemeines bauaufsichtliches Prüfzertifikat

Sonstiges

Definition

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzertifikat (abP) bestätigt die Verwendbarkeit von Bauprodukten, die nicht durch harmonisierte europäische Normen abgedeckt sind. Es wird von anerkannten Prüfstellen ausgestellt und ist Voraussetzung für den Einsatz dieser Produkte im deutschen Bauwesen.

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