AfIA

Arbeitsgemeinschaft für die geordnete und kontrollierte Ablagerung von industriellen und gewerblichen Abfällen

Umweltschutz

Definition

Steht für Arbeitsgemeinschaft für die geordnete und kontrollierte Ablagerung von industriellen und gewerblichen Abfällen – eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, die sich mit der fachgerechten Entsorgung und Deponierung von Industrie- und Gewerbeabfällen befasst.