BZT
Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation
Definition
Das BZT (Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation) war eine deutsche Bundesbehörde, die für die Zulassung und Prüfung von Telekommunikationsgeräten zuständig war. Es wurde später in die Bundesnetzagentur überführt.