VGS

Indirekteinleiter-Verordnung

Umweltschutz

Definition

Die VGS (Indirekteinleiter-Verordnung) regelt die Anforderungen an die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen durch gewerbliche und industrielle Betriebe. Sie schreibt Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe vor und verpflichtet Indirekteinleiter zur Vorbehandlung ihres Abwassers. Die Verordnung dient dem Schutz der öffentlichen Kanalisation und der nachgeschalteten Kläranlagen.